Aufstiegsstipendium: berufsbegleitendes Studium finanzieren, auch ohne Abitur

Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung, die ohne Abitur ein Studium finanzieren wollen – in Vollzeit oder berufsbegleitend neben dem Job. Getragen wird das Programm von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR, vormals BMBF).

Wer sich für ein Abendstudium interessiert, findet hier die wichtigsten Fakten: Voraussetzungen, aktuelle Förderbeträge für Vollzeit- und berufsbegleitende Studiengänge sowie die Fristen für die nächste Bewerbungsrunde. Alle Zahlen sind mit Stand September 2026 geprüft; maßgeblich sind in jedem Fall die aktuellen Angaben der SBB.

Was das Aufstiegsstipendium ist und wer dahintersteht

Das Aufstiegsstipendium ist eines von zwei Bundesprogrammen, die die SBB im Auftrag des BMFTR verwaltet – daneben das Weiterbildungsstipendium für jüngere Fachkräfte kurz nach der Ausbildung. Anders als klassische Begabtenförderungswerke setzt das Aufstiegsstipendium nicht bei Abiturnoten oder Studienleistungen an, sondern bei beruflichen Leistungen: Wer sich in der Ausbildung oder im Beruf besonders bewährt hat, kann sich für ein anschließendes Studium fördern lassen.

Gefördert werden sowohl klassische Vollzeitstudiengänge als auch berufsbegleitende Studienmodelle – also genau die Konstellation, in der sich viele Abendstudierende befinden: Berufstätigkeit und Studium laufen parallel.

Das Programm unterscheidet sich damit grundlegend von einkommensabhängigen Förderungen wie dem BAföG: Ausschlaggebend ist nicht die finanzielle Bedürftigkeit, sondern die nachgewiesene berufliche Leistung. Wer sich beispielsweise nach einer kaufmännischen oder gewerblich-technischen Ausbildung für ein Studium entscheidet, kann sich unabhängig vom eigenen oder familiären Einkommen bewerben.

Voraussetzungen: Berufsausbildung, Berufserfahrung und Leistungsnachweis

Drei Bedingungen müssen laut Angaben der SBB gleichzeitig erfüllt sein:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung,
  • mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit nach dem Abschluss,
  • ein Nachweis besonderer beruflicher Leistung.

Als Nachweis gilt zum Beispiel ein besonders gutes Ergebnis in der Berufsabschluss- oder Aufstiegsfortbildungsprüfung, eine Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers. Ein Abitur oder ein anderer Schulabschluss ist keine Voraussetzung – entscheidend sind die beruflichen Leistungen. Eine Altersgrenze gibt es nach Angaben der SBB ebenfalls nicht.

Förderhöhe: Vollzeit gegenüber berufsbegleitend

Die Förderung ist eine einkommensunabhängige Pauschale, die nicht zurückgezahlt werden muss. Sie unterscheidet sich aber deutlich zwischen Vollzeit- und berufsbegleitendem Studium:

Studienform Förderhöhe Zeitraum Besonderheit
Vollzeitstudium 992 € plus 80 € Büchergeld (zusammen 1.072 €) pro Monat zusätzlich 160 € je Kind unter 14 Jahren und Monat
Berufsbegleitendes Studium 3.045 € pro Kalenderjahr einkommensunabhängige Pauschale; Kinderbetreuungspauschale bei der SBB erfragen

Diese Beträge sind den Förderbeträgen der SBB entnommen (Stand September 2026) und werden in unregelmäßigen Abständen angepasst. Umgerechnet auf zwölf Monate entspricht die Pauschale für berufsbegleitend Studierende rechnerisch rund 254 Euro pro Monat – ausgezahlt wird sie jedoch nicht zwingend in monatlichen Raten; die genaue Auszahlungsweise ist bei der SBB zu erfragen. Für ein berufsbegleitendes Abendstudium deckt die Pauschale in der Regel nicht die laufenden Lebenshaltungskosten, kann aber Studiengebühren, Fachliteratur oder Fahrtkosten zu Präsenzphasen spürbar erleichtern. Ob und in welcher Höhe eine Kinderbetreuungspauschale auch für berufsbegleitend Studierende gilt, ist im Einzelfall bei der SBB zu klären.

Auswahlverfahren und Fristen

Die Bewerbung läuft laut SBB dreistufig ab: eine Online-Bewerbung mit persönlichen und beruflichen Angaben, ein Online-Kompetenz-Check und ein persönliches Auswahlgespräch mit Juroren aus Wissenschaft und Wirtschaft. Pro Jahr finden zwei Auswahlrunden statt, jeweils mit einem mehrwöchigen Bewerbungsfenster.

In der Online-Bewerbung werden zunächst die formalen Voraussetzungen und der berufliche Werdegang erfasst. Der anschließende Online-Kompetenz-Check prüft nach Angaben der SBB verschiedene Fähigkeiten, die für ein Studium relevant sind. Im abschließenden Auswahlgespräch stellen sich Bewerberinnen und Bewerber einer Jury aus Wissenschaft und Wirtschaft, die über die Aufnahme entscheidet.

Für die Runde 2027/I, die zum Stand September 2026 aktuell ist, nennt die SBB auf ihrer Seite zu Terminen und Fristen folgende Werte:

Nächste BewerbungsrundeAuswahlverfahren 2027/I laut SBBBewerbungsstart22. September 2026Bewerbungsschluss30. November 2026AuswahlgesprächeFebruar – März 2027ProgrammstartApril 2027Quelle: SBB Stipendien, Stand September 2026
Termine der Bewerbungsrunde 2027/I für das Aufstiegsstipendium laut Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB), Stand September 2026.

Wer diese Frist verpasst, muss auf die nächste Runde warten; die genauen Zeiträume verschieben sich von Jahr zu Jahr und stehen jeweils aktuell auf der Seite der SBB. Nach einer Zusage bleibt laut SBB ein Jahr Zeit, um das Studium tatsächlich zu beginnen.

Was das Stipendium für ein Abendstudium konkret bedeutet

Für alle, die neben dem Job berufsbegleitend studieren wollen, gilt: Das Aufstiegsstipendium ist ausdrücklich nicht auf Vollzeitstudierende beschränkt. Wer sich für einen berufsbegleitenden Bachelor oder einen berufsbegleitenden Master entscheidet, kann die jährliche Pauschale zusätzlich zum eigenen Gehalt einsetzen, etwa für Studiengebühren, Fachliteratur oder Fahrtkosten zu Präsenzphasen.

Wie ein solches Studium organisatorisch abläuft – Präsenzzeiten, Onlineanteile, Wochenendmodelle –, ist auf der Seite zur Funktionsweise eines Abendstudiums beschrieben. Einen Überblick über Anbieter berufsbegleitender Studiengänge gibt es im Verzeichnis.

Typische Bewerbergruppen

Typische Bewerbergruppen sind Fachkräfte mit einer abgeschlossenen dualen Ausbildung, die nach einigen Jahren Berufserfahrung ein fachlich passendes Studium anschließen wollen – etwa vom Industriemechaniker zum Ingenieurstudium oder von der Bürokauffrau zum betriebswirtschaftlichen Bachelor. Auch wer bereits eine Aufstiegsfortbildung wie Meister, Fachwirt oder Techniker abgeschlossen hat, kann sich grundsätzlich bewerben, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Für Berufstätige, die ohnehin berufsbegleitend studieren wollen, ist das Programm ein Finanzierungsbaustein neben dem eigenen Gehalt – nicht dessen Ersatz. Wer die Fördersumme realistisch einordnet, plant sie als Zuschuss zu Studiengebühren oder Nebenkosten ein, nicht als Ersatz für laufendes Einkommen.

Andere Förderwege im Überblick

Das Aufstiegsstipendium ist nicht die einzige Möglichkeit, ein Studium neben dem Beruf zu finanzieren. Je nach Ziel kommen weitere Programme infrage:

Förderweg Zielgruppe Antragsstelle
Aufstiegs-BAföG (AFBG) Berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Fachwirt oder Techniker Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung
Weiterbildungsstipendium Junge Fachkräfte kurz nach der Berufsausbildung, für einzelne Weiterbildungen SBB
Bildungskredit des Bundes Studierende in einer fortgeschrittenen Studienphase Bundesverwaltungsamt
Arbeitgeberbeteiligung Individuell vereinbart, abhängig vom Unternehmen Arbeitgeber

Ob und wie sich diese Wege mit dem Aufstiegsstipendium kombinieren lassen, hängt vom Einzelfall ab und ist bei der jeweils zuständigen Stelle zu klären. Für die steuerliche Seite gilt: Kosten für ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung gelten in der Regel als Kosten einer zweiten Ausbildung und lassen sich als Werbungskosten geltend machen – die genaue Einordnung im Einzelfall klärt am besten das zuständige Finanzamt oder eine Steuerberatung.

Bewerbung vorbereiten: Unterlagen und typische Stolpersteine

Für die Online-Bewerbung braucht es in der Regel Nachweise zur Berufsausbildung (Abschlusszeugnis), zur Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse oder Bescheinigungen) sowie zum Leistungsnachweis – je nach Fall eine Notenbescheinigung, eine Wettbewerbsurkunde oder ein begründetes Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers.

Typische Stolpersteine in der Praxis: Der Leistungsnachweis wird zu knapp oder unpassend belegt, die Bewerbung erfolgt erst kurz vor Fristende ohne Zeit für Rückfragen, oder der gewünschte Studiengang steht noch nicht fest, obwohl im Auswahlgespräch danach gefragt wird. Wer sich für ein berufsbegleitendes Studium interessiert, klärt die Wahl von Hochschule und Studiengang deshalb am besten parallel zur Bewerbung.

Zeitliche Planung

Da zwischen Bewerbungsschluss und Auswahlgespräch mehrere Monate liegen, lohnt es sich, die Bewerbung nicht erst kurz vor dem gewünschten Studienstart einzureichen. Wer die Zusage erhält, hat laut SBB anschließend ein Jahr Zeit, das Studium tatsächlich aufzunehmen – das lässt sich nutzen, um in Ruhe Hochschule, Studiengang und Studienform festzulegen.

Die nächsten Schritte

Wer die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt, sollte die Bewerbungsfristen der SBB im Blick behalten, da sich die genauen Zeiträume von Jahr zu Jahr verschieben. Sinnvoll ist es, frühzeitig die eigenen Nachweise zusammenzustellen und parallel zu klären, an welcher Hochschule und in welchem Format das Studium stattfinden soll. Wer sich für ein MBA-Programm neben dem Beruf interessiert, findet unter berufsbegleitenden MBA-Studiengängen eine Übersicht entsprechender Anbieter.

Häufige Fragen

Ist das Aufstiegsstipendium auch ohne Abitur möglich?

Ja. Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und ein Nachweis besonderer beruflicher Leistung. Der Schulabschluss spielt laut SBB keine Rolle.

Muss das Aufstiegsstipendium zurückgezahlt werden?

Nein. Die Förderung wird als nicht rückzahlbare Pauschale gewährt, unabhängig vom Einkommen der Stipendiatin oder des Stipendiaten.

Kann ich das Aufstiegsstipendium neben einem Vollzeitjob nutzen?

Ja, dafür ist die Förderung für berufsbegleitende Studiengänge vorgesehen. Sie fällt niedriger aus als die Vollzeitförderung, weil daneben ein reguläres Einkommen aus der Berufstätigkeit besteht.

Wie oft im Jahr kann ich mich bewerben?

Die SBB führt zwei Auswahlrunden pro Jahr durch. Die genauen Bewerbungszeiträume ändern sich von Jahr zu Jahr; verbindlich sind die jeweils aktuellen Angaben auf der Seite der SBB.

Deckt das Aufstiegsstipendium die vollen Studiengebühren?

Das hängt vom gewählten Studiengang ab. Bei Anbietern mit Studiengebühren kann die Pauschale einen Teil der Kosten abdecken; bei berufsbegleitenden Studiengängen reicht sie dafür in der Regel nicht vollständig aus. Welcher Anteil realistisch gedeckt ist, hängt von der Gebührenhöhe des jeweiligen Anbieters ab.

Was passiert, wenn eine Bewerbungsfrist gerade abgelaufen ist?

Wer eine Bewerbungsfrist verpasst, muss auf die nächste Auswahlrunde warten. Da die SBB zwei Runden pro Jahr durchführt, liegt der nächstmögliche Bewerbungsstart in der Regel einige Monate später; die genauen Termine stehen jeweils aktuell auf der Seite der SBB.

Beitragsbild: KI generiertes Bild (Symbolbild).