Wenn Prüfungen in Abend- und Fernstudiengängen falsch bewertet


9. März 2022 Facebook Twitter LinkedIn Google+ Blog



Als Student eines Abend- oder Fernstudienganges bedeuten Prüfungen oft harte Arbeit und Magengrummeln vor dem Test. Wochenlang schlägt man sich die Nächte um die Ohren und Karteikarten liegen überall im Zimmer herum. Umso härter ist es dann, wenn das Ergebnis schlecht ausfällt. Doch nicht jede schlechte Note oder durchgefallene Prüfung muss man einfach hinnehmen, denn in bestimmten Fällen macht es Sinn, Widerspruch gegen das Ergebnis einzulegen. Wie genau so eine Prüfungsanfechtung durchgeführt wird und was dabei zu beachten ist, klären wir hier.

Was ist eine Prüfungsanfechtung?

Wurde eine Prüfung nicht korrekt durchgeführt und falsch bewertet, kann der Student Widerspruch oder Klage gegen die Prüfungsentscheidung erheben. Generell kann jede Prüfung angefochten werden, egal ob es sich um einfache Klausuren, mündliche Prüfungen oder Abschlussarbeiten handelt. Ziel der Prüfungsanfechtung ist meist eine Notenverbesserung oder das Erreichen eines neuen Prüfungsversuches. Durch den Widerspruch sollen Fehler im Verfahren oder bei der Bewertung der Prüfung aufgedeckt werden.

Ablauf einer Prüfungsanfechtung

Soll eine Prüfung angefochten werden, kann der Student dies entweder auf eigene Faust unternehmen oder eine Anwaltskanzlei wie zum Beispiel Dr. Heinze & Partner beauftragen. Die Frist für den Widerspruch beträgt 1 Monat nach Eingang des Ergebnisses und verlängert sich auf ein Jahr, wenn der Prüfungsbescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. Bei Kontakt zu einem Anwalt wird dieser zunächst ein Beratungsgespräch mit dem Studenten vereinbaren und anschließend Akteneinsicht in die Prüfungsunterlagen nehmen. Anschließend wird der Grund des Widerspruches mit dem Mandanten besprochen und die Prüfung offiziell angefochten. Nun wird der Prüfer und gegebenenfalls auch das Prüfungsamt feststellen, ob der Einspruch gerechtfertigt ist und die Note korrigieren bzw. einen neuen Prüfungstermin bekannt geben. Ist die Anfechtung nicht erfolgreich, kann zusammen mit dem Anwalt Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

Welche Voraussetzungen gelten für den Widerspruch?

Damit die Prüfungsanfechtung erfolgreich ist, müssen die Widerspruchsfristen unbedingt eingehalten werden. Darüber hinaus hat der Student eine Rügepflicht. Das bedeutet, dass sobald bei der Prüfung ein Umstand auftritt, durch den sich der Geprüfte gestört fühlt oder der darauf schließen lässt, dass die Prüfung nicht korrekt abläuft, dies beim Prüfer oder der Aufsichtsperson unverzüglich gemeldet werden muss. Umstände, die zu einem nicht korrekten Prüfungsergebnis führen können, sind:

  • Prüfungsräumlichkeiten sind zu heiß oder kalt
  • Auftreten von Lärm während der Prüfung
  • Feueralarm während der Prüfung
  • unleserlicher Aufgabentext
  • Prüfungstag oder -ort wurden kurzfristig verlegt

Insbesondere bei Onlineprüfungen relevant:

  • Download- oder Uploadzeiten verkürzen ohne Ausgleich die Prüfungszeit
  • Prüfungsplattform funktioniert nicht richtig

Wichtig dabei ist auch, dass die Störung längerfristig bestehen muss und keine Maßnahmen vom Prüfer ergriffen wurden, um diese auszugleichen. Ist also zum Beispiel nur wenige Minuten lang Baulärm zu hören, ist das kein ausreichender Grund für einen Widerspruch.

Wie hoch sind die Erfolgswahrscheinlichkeiten einer Prüfungsanfechtung?

Wie erfolgreich eine Prüfungsanfechtung ist, hängt vom Einzelfall ab. Die besten Aussichten haben aber solche Widersprüche, bei dem der Korrektor der Prüfung nachweislich ein Fehler gemacht hat. Wurde eine richtige Antwort als falsch bewertet oder wurde fälschlicherweise die Malus-Regel (Minuspunktevergabe bei Multiple-Choice-Fragen) angewendet, wird die Anfechtung sicher Erfolg haben. Auch wenn nachweislich die Prüfungszeit vom Prüfer nicht eingehalten oder die Bewertung nicht durch zwei unabhängige Prüfer vorgenommen wurde, sind die Erfolgsaussichten sehr gut. Schwieriger sind dagegen Fälle, die rechtlicher Natur sind. Also wenn die Aufgabenstellung nicht verständlich oder widersprüchlich formuliert oder wenn die Bearbeitungszeit nicht eingehalten wurde. Hier ist es ratsam, sich zuvor professionell beraten zu lassen, um einschätzen zu können, ob eine Anfechtung erfolgversprechend ist. Vor allem wenn viel auf dem Spiel steht und das ganze Abend- oder Fernstudium gefährdet ist, sollte die Prüfungsanfechtung nicht ohne Rechtsbeistand erfolgen. Ein Anwalt kann gegenüber dem Prüfungsamt juristisch besser argumentieren und steht dem Studenten gegebenenfalls auch bei einer späteren Klage bei.

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